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 Center Parcs Allgäu

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Center Parcs Allgäu

Center Parcs Allgäu nimmt weitere wichtige Hürde

Pressemitteilung von Regierungspräsident Hermann Strampfer vom 17.09.2010


Das Regierungspräsidium Tübingen hält die Errichtung eines Ferienparks durch die Firma Center Parcs Europe auf dem Gelände des ehemaligen Munitionsdepots Urlau (MUNA) bei Leutkirch im Allgäu (Landkreis Ravensburg) für raumordnerisch zulässig. Dies hat das Regierungspräsidium Tübingen heute in seiner raumordnerischen Beurteilung entschieden.

Dabei sind aus Sicht der Raumordnungsbehörde sowohl beim Bau als auch beim Betrieb der Anlage verschiedene Maßgaben zu beachten. So sind unter anderem für den Eingriff in das Waldgebiet umfangreiche Ersatzaufforstungen vorzusehen und zum Schutz der in dem Areal vorhandenen besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten alle Möglichkeiten der Vermeidung und Eingriffsminimierung zu nutzen. Deren Wirksamkeit ist durch ein langfristig angelegtes Monitoring zu überprüfen. Durch ein Konzept zur regionalen Besucherlenkung soll für die landschaftlich besonders sensiblen Bereiche in der unmittelbaren Umgebung des geplanten Ferienparks, wie Naturschutz-, Vogelschutz- und FFH-Gebiete, ein zu großer Besucherdruck vermieden und ein im wesentlichen auf der bayerischen Seite entlang des MUNA-Areals verlaufender Wildtierkorridor durch die Zurücknahme der bestehenden Umzäunung in diesem Bereich in seiner Funktion gestärkt und aufgewertet werden.
Von dem insgesamt 180 ha großen, mit Wald bestockten Gelände befinden sich 153 ha auf Leutkircher Gemarkung und damit in Baden-Württemberg, die übrigen 27 ha liegen auf Gemarkung der Gemeinde Markt Altusried in Bayern. Für den bayerischen Teil des Ferienparks hat die Regierung von Schwaben ebenfalls ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, das in enger Abstimmung der beiden Verwaltungsbehörden zeitgleich zu einem gleichlautenden Ergebnis gekommen ist. „Mit dieser Entscheidung hat das Projekt Center Parc Allgäu eine weitere wichtige Hürde auf dem Weg zu seiner Realisierung genommen“, erklärte Regierungspräsident Hermann Strampfer. „Die Entscheidung berücksichtigt in einem ausgewogenen Verhältnis die bestehende Infrastruktur, die örtlichen Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie den touristischen und wirtschaftlichen Nutzen für die Region“, fügte der Regierungspräsident hinzu.

Das Konzept der Firma Center Parcs Europe sieht eine ganzjährige Öffnung des Ferienparks vor, der vielfältige Aktivitätsbedürfnisse für einen erholsamen Familienurlaub abdecken soll. Insgesamt sollen maximal 1.000 Ferienhäuser, ein Zentralgebäude mit Schwimm- und Erlebnisbad sowie zahlreiche Sporteinrichtungen entstehen. Weiterhin ist ein umfangreiches Gastronomie-, Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot für den Bedarf der Gäste geplant. Vorgesehen ist, die auf dem Gelände bereits vorhandenen Straßen- und Wegebeziehungen weiterhin zu benutzen, die Baumbestände soweit als möglich zu erhalten und um eine Seenlandschaft zu ergänzen. Damit sollen möglichst naturnahe Ferien gewährleistet werden.

Durch die Errichtung des touristischen Großprojekts auf einer Konversionsfläche wird ein Eingriff in bisher unberührte Landschaftsbereiche und damit eine aus raumordnerischer Sicht unerwünschte, unverhältnismäßige Flächenneuinanspruchnahme vermieden. Zudem wird damit eine endgültige Umnutzung des vorbelasteten MUNA-Geländes von einer ehemals militärischen in eine zivile Nutzung ermöglicht. Hierzu wird von Center Parcs Europe eine umfassende Kampfmittelberäumung und Altlastenbeseitigung durchgeführt werden.

Als erheblicher Vorteil des Standorts ist auch dessen gute verkehrliche Erschließung zu werten, da das MUNA-Areal von der A 96 (Ausfahrt „Leutkirch Süd“) ohne Ortsdurchfahrten erreicht werden kann. Durch eine Höhenbegrenzung der neu entstehenden Gebäude wird sicher gestellt, dass diese nicht aus dem Waldgebiet herausragen. Der Ferienpark wird somit von außen visuell kaum wahrnehmbar sein, das charakteristische Allgäuer Landschaftsbild bleibt erhalten.

Die in der raumordnerischen Beurteilung festgelegten Maßgaben sind nun in dem anschließenden Bauleitplanverfahren von der Stadt Leutkirch und in den notwendigen fachspezifischen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.


Erläuterung:

Das Raumordnungsverfahren ist in erster Linie ein behördeninternes Verwaltungsverfahren. Zweck des Raumordnungsverfahrens ist es, die raumordnerische Verträglichkeit der Planung zu prüfen. In einem möglichst frühen Stadium sollen bei verhältnismäßig geringen Planungskosten auch im Interesse der Vorhabensträgerin und der beteiligten Kommunen Grundsatzfragen geklärt und dadurch schon im Vorfeld Fehlplanungen und -entwicklungen vermieden werden. Das Ergebnis der raumordnerischen Beurteilung schließt das Raumordnungsverfahren als projektbezogenes Vorverfahren ab. Es fasst die Beurteilung der Raumverträglichkeit des vorliegenden konkreten Vorhabens zusammen und behandelt die wichtigsten umweltrelevanten und raumstrukturellen Konfliktfelder und -lösungsmöglichkeiten aus raumordnerischer Sicht für die nachfolgende Genehmigungsplanung.


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